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Betriebliche Weiterbildung

Ein Eckpfeiler der Firmengesundheit

Unternehmen sind so gesund und so leistungsfähig wie seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Jeder Arbeitgeber möchte, dass seine Mitarbeiter möglichst selten wegen Krankheit ausfallen. Gesundheitlich fit, leistungsfähig und leistungsbereit sollen sie sein sowie ohne Einschränkungen bis ins Rentenalter arbeiten können. Die Entwicklung von Gesundheit am Arbeitsplatz ist eine der zentralen Aufgaben jedes Unternehmens. Gemeinsam sollten Unternehmensführung und Mitarbeiter diese Aufgabe gestalten.

Mehr unternehmerische Gestaltungsfreiheit
Die Neuregelung der bisherigen BGV A2 ab 1.01.2011 eröffnet dem Unternehmer neue Möglichkeiten. Durch den betriebsspezifischen Teil der Betreuung kann zukünftig der Unternehmer anhand eines Leistungskataloges den individuellen Bedarf selbst ermitteln. Unternehmen bis zu einer Betriebsgröße von 50 Beschäftigten können das Unternehmermodell nutzen. Es besteht aus Motivations-, Informations- sowie Fortbildungsmaßnahmen. Die neue Regelung bringt dem Unternehmer dabei mehr Gestaltungsspielraum und eröffnet auch in der betrieblichen Weiterbildung neue Handlungsfelder.

Gesundheitsfördernde Weiterbildung wird belohnt.
Der Einsatz für die Gesundheit der Mitarbeiter wird auch steuerlich belohnt. So werden Leistungen des Arbeitgebers, die den allgemeinen Gesundheitszustand der Arbeitnehmer verbessern, bis zu einem Betrag von 500 Euro grundsätzlich von der Steuer freigestellt. Liegt eine Präventionsleistung des Arbeitgebers unter 500 Euro im Jahr, muss in der Regel nicht mehr – wie bisher – streng geprüft werden, ob die Präventionsmaßnahme zum Arbeitslohn zählt oder nicht: einen weiterer Schritt in Richtung Bürokratieabbau und bessere Firmengesundheit. Unsere Maßnahmenausarbeitungen entsprechen hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20a des SGB und fallen damit unter die Steuerbefreiung.




„Was Du in Dir nährst, das wächst“ [Johann Wolfgang Goethe]

Die nachhaltige Entwicklung von Gesundheit in Betrieben erfordert spezifische Kompetenzen.
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
, eine moderne Unternehmensstrategie, ist die bewusste Steuerung und Integration aller betrieblichen Prozesse, auch der betrieblichen Weiterbildung. Ziel ist die Erhaltung und Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden aller Beschäftigten.
In der heutigen Arbeitswelt beschränkt sich die betriebliche Weiterbildung somit längst nicht mehr nur auf die fachspezifische Weiterbildung. Wir bieten Weiterbildungslösungen, die die Mitarbeiter in den Unternehmen selbst zu Experten in der Qigong Kurzregeneration© im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung qualifizieren und somit zur Bildung nachhaltiger gesundheitsförderlicher Arbeits- und Organisationsstrukturen beitragen.
  • Qualifizierung von „betrieblichen Gesundheitsexperten“, z. B. die Zusatzqualifikation der Fachkraft für Arbeitssicherheit und deren Vertreter/in, der Personalverantwortlichen und Führungskräften oder
  • eine auf die jeweiligen Bereiche eines Unternehmens, z. B. den Außendienst, abgestimmte betriebliche Weiterbildung zur Regenerations- und Gesundheitskompetenz durch Qigong-Kurzregenerationen©. Denn schon kleine gesundheitsfördernde Regenerationspausen bedeuten Erholung pur, bessere Arbeitsergebnisse, zufriedene, motivierte und vor allem gesündere Mitarbeiter.
Die von uns für Ihr Unternehmen ausgearbeiteten Maßnahmen orientieren sich zielgerichtet an Ihrem Bedarf. Sie sind nachhaltig und vor allem wirtschaftlich.
Betriebliche Weiterbildung und Gesundheit: auch für Ihren Betrieb ein zukunftsweisender Weg!
Sprechen Sie uns an, wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Telefon: 02162 – 35 42 18
Fax: 02162 – 35 42 19
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